Pass ist nicht Herkunft

Was die Kriminalstatistik über Herkunft weiß – und was nicht.

Die Polizeiliche Kriminalstatistik unterscheidet Tatverdächtige nach ihrem Pass: deutsch oder nichtdeutsch. Wer beides hat, zählt als deutsch. Ob jemand eingewandert ist oder Eltern hat, die eingewandert sind, erfasst sie nicht. Das hat Folgen für jeden Vergleich, der mit diesen Zahlen gemacht wird – und es lohnt sich, sie zu kennen, bevor man rechnet.

40,1 %
der Tatverdächtigen 2025 hatten keinen deutschen Pass (823.609 von 2.054.855)
14,8 %
der Bevölkerung hatten Ende 2024 keinen deutschen Pass
25,6 %
haben eine Einwanderungsgeschichte – selbst oder beide Eltern eingewandert

1Wer als „deutsch“ zählt

Das Bundeskriminalamt schreibt es unter jede Tabelle zur Staatsangehörigkeit: „Personen, die sowohl die deutsche als auch eine andere Staatsangehörigkeit besitzen, werden als Deutsche gezählt.“ Eingebürgerte zählen ebenfalls als Deutsche. Ein Merkmal für Migrationshintergrund oder Einwanderungsgeschichte gibt es in der bundesweiten Statistik nicht.

Wie groß die Gruppe ist, die dadurch unsichtbar wird, zeigt der Vergleich mit dem Mikrozensus: Rund 21,2 Millionen Menschen haben eine Einwanderungsgeschichte (Mikrozensus, nur Privathaushalte), aber nur 12,4 Millionen haben keinen deutschen Pass (Bevölkerungsfortschreibung). Die beiden Zahlen stammen aus verschiedenen Zählungen; die Differenz von grob 9 Millionen gibt deshalb nur die Größenordnung der Deutschen mit Einwanderungsgeschichte an. In der Kriminalstatistik stehen sie in derselben Spalte wie alle anderen Deutschen.

Bevölkerung83,6 Mio.mit Einwanderungsgeschichte21,2 Mio.Ausländer laut Register (AZR)14,1 Mio.Ausländer laut Fortschreibung12,4 Mio.
Ende 2024, in Millionen. Einwanderungsgeschichte: Mikrozensus 2024, nur Privathaushalte. Ausländer: Statistisches Bundesamt, Tabelle 12521-02.

Die Zahl der Ausländer hängt übrigens davon ab, wen man fragt: Das Ausländerzentralregister zählt 14,1 Millionen, die Bevölkerungsfortschreibung 12,4 Millionen. Das Register führt Fortgezogene oft weiter, weil sich nicht jeder abmeldet. Wer mit dem Register rechnet, bekommt deshalb eher zu niedrige Raten. Das BKA rechnet mit der Fortschreibung. Wo man Alter und Geschlecht je Staatsangehörigkeit braucht, gibt es nur das Register – dann steht es dabei.

2Jedes Jahr wechseln Menschen die Spalte

Wer eingebürgert wird, wechselt in der Statistik von „nichtdeutsch“ zu „deutsch“. Seit 2015 waren das 1.806.864 Menschen. 2024 und 2025 gab es so viele Einbürgerungen wie nie seit Beginn der Statistik im Jahr 2000: 292.020 und 333.343. Seit Juni 2024 ist eine Einbürgerung schon nach fünf statt acht Jahren möglich. Am häufigsten wurden 2025 Syrer eingebürgert, gefolgt von Türken und Russen.

0 Tsd.100 Tsd.200 Tsd.300 Tsd.400 Tsd.200020052010201520202025
Einbürgerungen je Jahr, 2000–2025. Quelle: Statistisches Bundesamt, Einbürgerungsstatistik.

Für Vergleiche über die Zeit heißt das: Die Gruppe „Nichtdeutsche“ von 2025 ist nicht dieselbe wie die von 2015. Ein Teil derer, die 2015 als Ausländer gezählt wurden, wird heute als Deutscher gezählt.

3In welche Richtung das verschiebt

Zwei Effekte wirken gegeneinander, und die Statistik kann nicht sagen, welcher überwiegt.

Der Vergleich wird kleiner, als er wäre

Werden Menschen mit Einwanderungsgeschichte häufiger tatverdächtig als Menschen ohne, dann heben die Deutschen mit Einwanderungsgeschichte die Rate der „Deutschen“. Der Abstand zwischen deutsch und nichtdeutsch fällt dann kleiner aus als der Abstand zwischen Menschen mit und ohne Einwanderungsgeschichte.

Eingebürgerte sind ausgesiebt

Wer eingebürgert werden will, darf nicht wegen einer Straftat verurteilt sein (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 Staatsangehörigkeitsgesetz). Außer Betracht bleiben nur kleine Strafen, etwa Geldstrafen bis 90 Tagessätze (§ 12a). Wer straffällig geworden ist, bleibt also eher Ausländer. Das macht die verbleibende Gruppe der Nichtdeutschen auffälliger und die Eingebürgerten unauffälliger – zumindest bis zur Einbürgerung.

Beide Effekte sind real. Wie groß sie sind, ließe sich nur mit einer Statistik messen, die Einwanderungsgeschichte erfasst. Die gibt es für Tatverdächtige bundesweit nicht.

4Wer gezählt wird, aber nicht hier wohnt

Die Zahl der nichtdeutschen Tatverdächtigen enthält auch Menschen, die gar nicht in Deutschland gemeldet sind: Durchreisende, Touristen, Menschen ohne erlaubten Aufenthalt. 2025 hatten 154.347 der nichtdeutschen Tatverdächtigen einen unerlaubten Aufenthalt (18,7 %). Dazu kommen Delikte, die nur Ausländer begehen können, etwa Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz.

Deshalb ist der rohe Anteil von 40,1 % kein fairer Vergleich mit dem Bevölkerungsanteil von 14,8 %. Für die Belastungszahlen rechnet das BKA nur Tatverdächtige mit Wohnsitz in Deutschland – und wir rechnen zusätzlich ohne die Verstöße gegen das Aufenthalts- und Asylrecht.

5Was nach dem fairen Vergleich bleibt

Drei Schritte machen den Vergleich fair: nur Menschen, die hier wohnen; ohne Delikte, die nur Ausländer begehen können; und gleiches Alter und Geschlecht, weil junge Männer in jeder Gruppe am häufigsten tatverdächtig werden und unter Ausländern häufiger sind. Was danach bleibt, ist ein Unterschied, der sich nicht mehr mit Alter, Geschlecht oder Aufenthaltsrecht erklären lässt.

roh2,8-fachohne Aufenthaltsrecht2,6-fachdazu gleiches Alter und Geschlecht2,0-fach
Tatverdächtige je 100.000 Einwohner, Nichtdeutsche geteilt durch Deutsche, PKS 2025. Nur Tatverdächtige mit Wohnsitz in Deutschland. Bereinigt: direkte Standardisierung auf die Alters- und Geschlechtsstruktur der deutschen Bevölkerung.

2025 wurden Nichtdeutsche, die in Deutschland wohnen, je 100.000 Einwohner 2,8-mal so oft tatverdächtig wie Deutsche. Ohne Verstöße gegen das Aufenthalts- und Asylrecht sind es 2,6-mal, bei gleichem Alter und Geschlecht 2,0-mal. Die Überrepräsentation wird durch die Bereinigung kleiner, aber sie verschwindet nicht.

Und dieser Wert vergleicht Pässe, nicht Herkünfte: Die Deutschen mit Einwanderungsgeschichte stecken im Nenner.

6Gegenprobe: das Gefängnis

Am 31. März 2024 saßen 43.746 Menschen in Strafhaft oder Sicherungsverwahrung, davon 16.376 ohne deutschen Pass – 37,4 %. In der Bevölkerung lag der Anteil Ende 2023 bei 14,5 %. Auch hier fehlt die Herkunft: Die Strafvollzugsstatistik kennt nur die Staatsangehörigkeit.

Tatverdächtige gesamt40,1 %Strafgefangene (03/2024)37,4 %Bevölkerung (Ende 2023)14,5 %
Anteil der Menschen ohne deutschen Pass. Tatverdächtige: PKS 2025, Tabelle 62. Strafgefangene: Strafvollzugsstatistik, Stichtag 31.03.2024. Bevölkerung: Fortschreibung, 31.12.2023.

Wie viel dabei verborgen bleibt, deutet ein Umweg über die Religion an. Mehrere westdeutsche Länder melden für ihre Gefängnisse einen Anteil von Muslimen zwischen 24 und 34 % (Länderabfrage 2024/25, freiwillige und nicht vergleichbare Angaben). Rechnet man aus den Staatsangehörigkeiten der Gefangenen und den Religionsanteilen ihrer Herkunftsgruppen hoch, kommt man bundesweit nur auf etwa 13 bis 16 %. Das ist eine Schätzung, und die Zahlen stammen nicht aus denselben Ländern. Der Abstand passt aber zu der Annahme, dass ein erheblicher Teil der muslimischen Gefangenen einen deutschen Pass hat.

7Was daraus folgt

Quellen
  1. BKA, Polizeiliche Kriminalstatistik 2025, Tabellen 40, 50, 61, 62 und Bevölkerungsdaten (bka.de).
  2. Statistisches Bundesamt, Statistischer Bericht Ausländische Bevölkerung 2024, Tabelle 12521-02 (destatis.de).
  3. Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 181 vom 22.05.2025, Mikrozensus 2024 (destatis.de).
  4. Statistisches Bundesamt, Einbürgerungen 2000 bis 2025, Stand 21.08.2026 (destatis.de); Pressemitteilung Nr. 186 vom 03.06.2026 (destatis.de).
  5. Staatsangehörigkeitsgesetz § 10 und § 12a (§ 10, § 12a).
  6. Statistisches Bundesamt, Statistischer Bericht Strafvollzug, Stichtag 31.03.2024, Tabelle 24321-08 (destatis.de).
  7. AIWG-Expertise „Islamische Gefängnisseelsorge in Deutschland“ (2026), Tabelle 1 (aiwg.de). Hochrechnung nach Religion: eigene Schätzung mit Anteilen aus BAMF „Muslimisches Leben in Deutschland 2020“ und Pew Research Center.

Bundeskriminalamt, Polizeiliche Kriminalstatistik; Statistisches Bundesamt. Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (govdata.de/dl-de/by-2-0). Die Daten wurden verändert: zusammengeführt und umgerechnet. Maßgeblich sind die Veröffentlichungen der Quellen.