Zahl, Kriminalität, Einstellungen, Islamismus, Quellentexte – was Statistik, Studien und Überlieferung belegen, und was nicht.
Diese Seite trägt zusammen, was amtliche Statistiken und wissenschaftliche Studien über Muslime in Deutschland belegen – Zahl und Herkunft, Kriminalität, Einstellungen, Islamismus und Praktiken, die in Deutschland Straftaten sind. Jede Zahl steht mit Quelle und Fundstelle dabei, und mit dem, was sie nicht zeigt.
Die Polizeiliche Kriminalstatistik und die amtlichen Register erfassen keine Religion. Alles, was hier über Muslime gesagt wird, stammt aus Hochrechnungen, Befragungen und Länderabfragen – nicht aus einer Zählung.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge rechnet für 2025 mit 6,6 bis 7,0 Millionen Muslimen mit Migrationshintergrund aus islamisch geprägten Ländern. Das sind 8,0–8,5 % der Bevölkerung; 2019 waren es 6,4–6,7 %. Die größte Gruppe hat ihre Wurzeln in der Türkei (2,6–2,7 Millionen), die zweitgrößte in Syrien (1,1 Millionen).
Grenzen: Es ist eine Hochrechnung aus dem Mikrozensus und einer Befragung von 2020, keine Zählung. Konvertiten und Muslime ohne Migrationshintergrund fehlen. Schätzungen, die nur die eigene Angabe zur Religion zählen, kommen auf deutlich weniger (fowid: 3,9 %). Die Anteile unterscheiden sich stark nach Land: von rund 1 % in Sachsen bis über 12 % in Hessen, Nordrhein-Westfalen, Bremen und Hamburg.
Wie viele Gefangene Muslime sind, haben die Justizministerien der Länder 2024/25 für eine Studie der Akademie für Islam in Wissenschaft und Gesellschaft (AIWG) angegeben. Die Grafik stellt diesen Anteil dem Anteil der Muslime an der Bevölkerung desselben Landes gegenüber.
In den meisten Ländern liegt der Anteil der Muslime unter den Gefangenen mindestens doppelt so hoch wie in der Bevölkerung, in Bayern und Thüringen bei rund dem Vierfachen, in Mecklenburg-Vorpommern beim Siebenfachen. Darunter liegen Berlin und das Saarland; in Bremen liegt er unter dem Bevölkerungsanteil (der für Bremen und Hamburg nur gemeinsam vorliegt).
Grenzen: Die Angabe der Religion ist im Vollzug freiwillig, jedes Land zählt anders, die Stichtage liegen 2024/25. Die AIWG schreibt selbst, die Zahlen seien nur als Trend lesbar. Gefangene sind überwiegend junge Männer, und Muslime sind im Schnitt jünger als die Gesamtbevölkerung – ein Teil des Abstands geht darauf zurück; wie viel, lässt sich mit diesen Daten nicht herausrechnen. Gefangene ohne Wohnsitz in Deutschland zählen mit, in der Bevölkerung nicht.
In einer Vollerhebung in vier Anstalten für junge Männer (Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Baden-Württemberg) waren 41 % der Befragten muslimisch, genauso viele wie christlich. Zum Vergleich nennen die Autoren einen Anteil von 9 % muslimischen Jugendlichen (Shell-Jugendstudie). In der JVA Adelsheim stieg der Anteil von 27 % (2009) auf 47 % (2019).
Quelle ohne Datei im Archiv: Stelly, Lutz, Thomas, Bartsch: Religion im Jugendstrafvollzug. ZJJ 2/2022, S. 119 f.; 766 Fragebögen, Rücklauf 79 %.
Das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) hat 2007/08 bundesweit Neuntklässler befragt. Unter Jugendlichen mit Migrationshintergrund in Westdeutschland waren muslimische häufiger Mehrfach-Gewalttäter (fünf und mehr Gewalttaten in zwölf Monaten) als christliche. Bei Christen sinkt der Anteil mit der Religiosität, bei Muslimen steigt er:
Was die Autoren daraus schließen: Der Unterschied zwischen beiden Gruppen verschwindet, wenn man vier Faktoren berücksichtigt: schwere elterliche Gewalt, Zustimmung zu gewaltlegitimierenden Männlichkeitsnormen, Gewaltmedienkonsum und delinquente Freunde (Tabelle 4.13: Chancenverhältnis 1,63 ohne, 0,91 mit diesen Faktoren). Diese Faktoren sind bei muslimischen Jugendlichen häufiger – und sie nehmen mit der religiösen Bindung zu. Einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen Religiosität und Gewalt sehen die Autoren nicht.
Grenzen laut KFN: Nur rund 300 muslimische Befragte (n = 270–308), gewichtet nur nach Schulform, nicht nach Religion – nicht repräsentativ für muslimische Schüler*innen in Niedersachsen. Das Messinstrument war in dieser Form noch nicht erprobt. Zwischen Schulformen und zwischen Jungen und Mädchen gab es keine signifikanten Unterschiede.
| Aussage (stimme stark/eher zu) | alle | 1. Generation | 2./3. Generation |
|---|---|---|---|
| Gebote meiner Religion wichtiger als die Gesetze des Staates | 47 % | 57 % | 36 % |
| Nur eine wahre Religion | 50 % | 54 % | 46 % |
| Nur der Islam kann die Probleme unserer Zeit lösen | 36 % | 40 % | 33 % |
| Rückkehr zur Gesellschaftsordnung wie zu Zeiten Mohammeds anstreben | 32 % | 36 % | 27 % |
| Bedrohung durch den Westen rechtfertigt Gewalt zur Verteidigung | 20 % | 25 % | 15 % |
| alle vier ersten Aussagen (geschlossen fundamentalistisch) | 13 % | 18 % | 9 % |
| Gewalt zur Verbreitung und Durchsetzung des Islam gerechtfertigt | 7 % | 7 % | 6 % |
Pollack, Müller, Rosta, Dieler: Integration und Religion aus der Sicht von Türkeistämmigen in Deutschland, Universität Münster 2016, Abb. 12 und 13. Telefonbefragung (TNS Emnid) von 1.201 Türkeistämmigen ab 16 Jahren, November 2015 bis Februar 2016.
In der zweiten und dritten Generation ist die Zustimmung durchweg niedriger, bleibt aber bei der Kernaussage – religiöse Gebote vor staatlichem Gesetz – bei mehr als einem Drittel. Die Befragten der beiden Studien sind nicht vergleichbar: Jugendliche in einem Bundesland gegenüber türkeistämmigen Erwachsenen bundesweit.
Der Verfassungsschutz zählt für 2024 ein islamistisches Personenpotenzial von 28.280 (2023: 27.200). Davon gelten 9.540 als gewaltorientiert – das umfasst gewalttätige, gewaltbereite und Gewalt unterstützende oder befürwortende Personen. Die größten Gruppen sind die salafistischen Bestrebungen (11.000) und die „Millî Görüş“-Bewegung (10.000).
| Jahr | Islamistisches Personenpotenzial |
|---|---|
| 2023 | 27.200 |
| 2024 | 28.280 |
Bundesamt für Verfassungsschutz, Verfassungsschutzbericht 2024, S. 203. Zahlen zum Teil geschätzt und gerundet. Frühere Jahre stehen in früheren Berichten; sie werden ergänzt, wenn sie am Original geprüft sind.
| Datum | Ort | Opfer | Amtliche Quelle |
|---|---|---|---|
| 19.12.2016 | Berlin, Breitscheidplatz | 12 Tote | Bundestag, Abschlussbericht 1. Untersuchungsausschuss, Drs. 19/30800 |
| 31.05.2024 | Mannheim | 1 Toter (Polizist), weitere Verletzte | Generalbundesanwalt, PM 06.11.2024 |
| 23.08.2024 | Solingen | 3 Tote, 10 Verletzte | Generalbundesanwalt, PM 27.02.2025 (Anklage) |
| 13.02.2025 | München | 2 Tote, 44 Verletzte | Generalbundesanwalt, PM 26.08.2025 (Anklage) |
Nur Taten mit amtlicher oder gerichtlicher Quelle. Die Liste ist nicht vollständig.
Ende 2024 lebten in Deutschland über 360.000 Frauen und Mädchen aus 31 Ländern, in denen Genitalverstümmelung praktiziert wird. Davon waren nach Schätzung der Bundesregierung fast 123.000 betroffen oder bedroht, darunter bis zu 25.000 gefährdete Mädchen. Strafbar ist die Tat seit 2013 (§ 226a StGB, bis 15 Jahre Freiheitsstrafe), seit 2015 auch bei Tat im Ausland.
Grenzen: Eine Schätzung aus Herkunftsland und Verbreitung dort, keine Zählung von Fällen. Die Schätzung erfasst Herkunftsländer, nicht Religion; WHO und UNICEF halten fest, dass keine Religion die Praxis vorschreibt.
Für 1996 bis 2005 hat das Max-Planck-Institut im Auftrag des BKA alle bekannt gewordenen Fälle anhand von Prozessakten untersucht: 78 Fälle, hochgerechnet rund 12 pro Jahr, davon etwa 3 „Ehrenmorde im engeren Sinne“ – die Tötung einer Frau durch ihre Blutsverwandten zur Wiederherstellung der Familienehre. 91 % der Täter waren außerhalb Deutschlands geboren: 63 % in der Türkei, 14 % in arabischen Ländern, 8 % im ehemaligen Jugoslawien und Albanien, 6 % in Pakistan und Afghanistan (Tabelle 4.12).
Grenzen: Die Daten sind 20 Jahre alt. Geburtsland ist nicht Religion – unter den Tätern waren auch kurdisch-jesidische. Die Autoren betonen, dass Ehrenmorde nicht ursprünglich und nicht ausschließlich ein Phänomen des Islam sind.
Zwangsverheiratung: Die Zahlen werden noch am Original geprüft und folgen.
Hier geht es nicht um Statistik, sondern um Texte: was Koran, Hadith-Sammlungen und Evangelien über Mohammed, Jesus und Buddha berichten. Jede Stelle mit Fundstelle, Wortlaut und Einstufung, dazu die wohlwollendste und die härteste Lesart, die sich darauf stützen kann. Die Zeile „Heutiges Recht“ ist ein Gedankenexperiment: Sie nennt, welche Vorschrift des heutigen deutschen Rechts die beschriebene Tat beträfe und welchen Strafrahmen sie vorsieht.
Mord war auch vor 1.400 Jahren Unrecht. Offen ist bei diesen Stellen nicht die Moral, sondern die Überlieferung: Wie verlässlich ist der Bericht? Deshalb steht bei jeder Stelle, wie die eigene Tradition sie einstuft.
Bukhari 3030; Muslim 1739 · sahih (in beiden Sammlungen)
„Der Krieg ist Täuschung.“
Tirmidhi 1939; Muslim 2605 · Tirmidhi 1939: sahih (Shakir, al-Albani, Zubair Ali Zai). In Muslim 2605 stammt die Aufzählung von einem Überlieferer (Ibn Shihab), nicht vom Propheten.
„Es ist nicht erlaubt zu lügen, außer in drei Fällen: was der Mann seiner Frau sagt, um ihr zu gefallen; die Lüge im Krieg; und die Lüge, um zwischen Menschen Frieden zu stiften.“ (Tirmidhi 1939)
Koran 16:106; 3:28 · Koran
„… außer demjenigen, der gezwungen wird, während sein Herz im Glauben Ruhe gefunden hat …“ (16:106, Übers. Bubenheim/Elyas)
Bukhari 3031, 4037 · sahih (Bukhari). Die verbreitete englische Übersetzung ergänzt „(false)“ und „to deceive“; im Arabischen steht nur „etwas sagen“.
„Wer ist bereit, Ka'b ibn al-Aschraf zu töten? Er hat Allah und seinen Gesandten verletzt.“ – Muhammad ibn Maslama: „Erlaube mir, etwas zu sagen.“ – „Sag es.“ (Bukhari 4037)
Bukhari 4028, 3043; Tirmidhi 1582; Koran 33:26; Ibn Kathir zu 33:26 · sahih (Bukhari, Tirmidhi); Koran
„Dann tötete er ihre Männer und verteilte ihre Frauen, Kinder und ihren Besitz unter den Muslimen.“ (Bukhari 4028)
Koran 4:24, 23:5–6, 33:50; Muslim 1456 · Koran; Muslim 1456: sahih
„Und (verboten sind euch) von den Frauen die verheirateten, außer denjenigen, die eure rechte Hand besitzt.“ (4:24, Übers. Bubenheim/Elyas)
Bukhari 5133, 5134; Muslim 1422 · sahih (Bukhari, Muslim); eine Fassung bei Muslim (1422) nennt sieben statt sechs Jahre.
„Der Prophet heiratete sie, als sie sechs Jahre alt war, und vollzog die Ehe, als sie neun Jahre alt war.“ (Bukhari 5133)
Joh 2,15; Mk 11,15 · Evangelium
„Und er machte eine Geißel aus Stricken und trieb sie alle zum Tempel hinaus … und die Tische warf er um.“ (Joh 2,15, Elberfelder 1905)
Lk 19,27; Mt 10,34 · Evangelium
„Doch jene, meine Feinde, die nicht wollten, daß ich über sie herrschen sollte, bringet her und erschlaget sie vor mir.“ (Lk 19,27, Elberfelder 1905)
Nidanakatha (Jataka-Kommentar), übers. Rhys Davids 1880 · nachkanonischer Kommentar (Legende)
Auf die Nachricht von der Geburt seines Sohnes: „Ein Hindernis ist entstanden, eine Fessel ist entstanden.“ Der Sohn erhält daraufhin den Namen Rahula; Siddhattha verlässt in derselben Nacht die Familie.
Quellen: Hadith-Text und Zählung wie bei sunnah.com (Sahih al-Bukhari, Sahih Muslim, Jami' at-Tirmidhi; englisch nach M. Muhsin Khan bzw. Abdul Hamid Siddiqui), archiviert über fawazahmed0/hadith-api; Hadith-Zitate hier ins Deutsche übertragen. Koran deutsch nach Bubenheim/Elyas (quran.com). Tafsir Ibn Kathir (gekürzte englische Ausgabe) zu 33:26 (quran.com). Bibel: Elberfelder Übersetzung 1905. Buddha: T. W. Rhys Davids, Buddhist Birth Stories (1880). Noch nicht aufgenommen, weil nicht am Original geprüft: die Tötungen von Asma bint Marwan und Abu Afak, Rayhana und Maria, das Lehrbeispiel zur Tauriya und die christliche „reservatio mentalis“.